Art. 4

REG_2015_754 · zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände

Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 2 500 Tonnen für Fleisch von Truthühnern der KN-Codes 0207 27 10 , 0207 27 20 und 0207 27 80 eröffnet.
Für die Kontingentsmenge gilt der Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs von 0 v. H.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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