ErwGr. 5

REG_2016_2336 · mit besonderen Auflagen für die Befischung von Tiefseebeständen im Nordostatlantik und Vorschriften für den Fischfang in internationalen Gewässern des Nordostatlantiks und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates

Die Inhaber einer Fanggenehmigung für den Fang von Tiefseearten sollten an wissenschaftlichen Forschungsarbeiten teilnehmen, die darauf abzielen, die Einschätzung von Tiefseebeständen und die Erforschung von Tiefseeökosystemen zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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