Art. 235 – In delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 234 hinsichtlich des Eingangs von Tieren in die Union zu berücksichtigende Aspekte

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Bei der Festlegung von Tiergesundheitsanforderungen in den delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 234 Absatz 2 für den Eingang bestimmter Arten und Kategorien von Tieren in die Union berücksichtigt die Kommission folgende Aspekte:
a)die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretende Seuchen;
b)den Gesundheitsstatus der Union bezüglich der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretender Seuchen;
c)die im Hinblick auf die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretenden Seuchen gelisteten Arten;
d)das Alter und das Geschlecht der betreffenden Tiere;
e)die Herkunft der betreffenden Tiere;
f)die Art des betreffenden Betriebs und die Art der Erzeugung am Herkunfts- und am Bestimmungsort;
g)den vorgesehenen Bestimmungsort;
h)die vorgesehene Verwendung der betreffenden Tiere;
i)durchgeführte Risikominderungsmaßnahmen im Herkunftsdrittland oder -drittlandsgebiet und in Durchfuhrdrittländern oder -drittlandsgebieten oder durchgeführte Risikominderungsmaßnahmen nach dem Eingang der betreffenden Tiere in das Hoheitsgebiet der Union;
j)für Verbringungen solcher Tiere innerhalb der Union geltende Tiergesundheitsanforderungen;
k)sonstige epidemiologische Faktoren;
l)internationale Handelsstandards bezüglich der Tiergesundheit, die für die betreffende Art und Kategorie von Tieren relevant sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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