Die Kommission verwendet die folgenden Bewertungsparameter, um festzustellen, ob eine Seuche die Bedingungen erfüllt, nach denen eine Aufnahme in die Liste gemäß Artikel 5 Absatz 2 erforderlich ist:
a)das Seuchenprofil, das Folgendes umfasst: i) die von der Seuche betroffene Tierart; ii) die Morbiditäts- und Mortalitätsraten im Zusammenhang mit der Seuche in Tierpopulationen; iii) die Frage, ob es sich bei der Seuche um eine Zoonose handelt; iv) die Resistenzen gegen Behandlungen, einschließlich der Antibiotikaresistenz; v) das Anhalten der Seuche in einer Tierpopulation oder in der Umwelt; vi) die Wege und die Geschwindigkeit der Übertragung von Tier zu Tier und gegebenenfalls vom Tier auf den Menschen; vii) das Auftreten bzw. Nichtauftreten und die Verbreitung der Seuche in der Union und — sofern die Seuche in der Union nicht auftritt — das Risiko ihrer Einschleppung in die Union; viii) die Frage, ob Diagnose- und Seuchenbekämpfungsinstrumente vorhanden sind;
b)die Auswirkungen der Seuche auf i) die Erzeugung in Landwirtschaft und Aquakultur und anderen Wirtschaftszweigen hinsichtlich: — Prävalenz der Seuche in der Union; — Produktionsverlust aufgrund der Seuche; — sonstige Verluste; ii) die menschliche Gesundheit hinsichtlich: — Übertragbarkeit vom Tier auf den Menschen; — Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch; — Schweregrad der beim Menschen auftretenden Formen der Seuche; — Verfügbarkeit wirksamer Präventionsmaßnahmen oder medizinischer Behandlung beim Menschen; iii) das Tierwohl; iv) die Biodiversität und die Umwelt;
c)das Potenzial der Seuche, eine Krisensituation hervorzurufen, und ihre mögliche Verwendung im Bioterrorismus;
d)Durchführbarkeit, Verfügbarkeit und Wirksamkeit der folgenden Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen: i) Diagnoseverfahren und –kapazitäten; ii) Impfung; iii) medizinische Behandlungen; iv) Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren; v) Beschränkungen hinsichtlich der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen; vi) Tötung von Tieren; vii) Beseitigung von Tierkörpern und anderen relevanten tierischen Nebenprodukten;
e)die Auswirkungen der Seuchenpräventions- und –bekämpfungsmaßnahmen hinsichtlich i) der direkten und indirekten Kosten für die betreffenden Wirtschaftszweige und die gesamte Volkswirtschaft; ii) ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz; iii) des Schutzes der betreffenden Teilpopulationen der gehaltenen und der wild lebenden Tiere; iv) der Umwelt und der Biodiversität.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025
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