ErwGr. 106

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Um von der zuständigen Behörde zugelassen zu werden, sollte ein Betrieb bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Vor der Erteilung der Zulassung sollte die zuständige Behörde bei einem Vor-Ort-Besuch überprüfen müssen, ob alle Anforderungen erfüllt sind. In manchen Fällen können nicht alle Bedingungen sofort erfüllt werden, doch stellen die verbliebenen Mängel kein erhebliches Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier dar. In solchen Fällen sollte die zuständige Behörde eine bedingte Zulassung erteilen können; danach wird bei einem weiterem Vor-Ort-Besuch überprüft, ob Fortschritte erzielt wurden. In solchen Fällen sollte die zuständige Behörde den Unternehmern der betreffenden Betriebe die erforderliche effiziente Beratung bieten, damit die jeweiligen Unternehmer die Mängel erkennen und ihre erfolgreiche Behebung planen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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