ErwGr. 104

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Unternehmer haben Kenntnisse aus erster Hand über die in ihrer Obhut befindlichen Tiere. Daher sollten sie stets aktuelle Aufzeichnungen über Informationen führen, die für die Bewertung des Tiergesundheitsstatus, die Rückverfolgbarkeit und epidemiologische Untersuchungen bei Auftreten einer gelisteten Seuche relevant sind. Diese Aufzeichnungen sollten der zuständigen Behörde leicht zugänglich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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Kann ich ErwGr. 104 REG_2016_429 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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