ErwGr. 158

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Tiergesundheitsbescheinigungen können für sich allein stehen; oft ist jedoch gemäß den Unionsvorschriften eine Bescheinigung zu anderen Zwecken erforderlich, z.B. zur Bescheinigung, dass in Bezug auf die Tiere oder die Produkte die Anforderungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit oder mit dem Tierwohl erfüllt sind. Dies sollte berücksichtigt werden. Um die Verwaltungslasten und Kosten so weit wie möglich zu verringern, sollten die Tiergesundheitsbescheinigungen auch die im Rahmen der Unionsvorschriften über die Lebens- und Futtermittelsicherheit und das Tierwohl erforderlichen Angaben enthalten dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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