ErwGr. 159

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Seuchen können auf andere Weise als durch Tiere, Zuchtmaterial, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte übertragen werden. So können Seuchen beispielsweise auch durch Fahrzeuge, Transportbehälter, Heu, Stroh, Pflanzenerzeugnisse und andere Materialien, die mit infizierten Tieren oder Ausrüstungsgegenständen in Berührung gekommen sind, verbreitet werden. Soweit erforderlich, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um eine Übertragung von Seuchen auf diese Weise zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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