ErwGr. 20

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Tierseuchen werden nicht allein durch den direkten Kontakt zwischen Tieren oder zwischen Mensch und Tier übertragen. Sie werden auch über die Wasser- und Luftsysteme verbreitet, über Vektoren wie Insekten, über die bei künstlichen Befruchtungen verwendeten Samen, Eizellen oder Embryonen und über Eizellenspenden oder Embryonentransfers. Seuchenerreger können auch in Lebensmitteln oder anderen Erzeugnissen tierischen Ursprungs enthalten sein, beispielsweise in Leder, Fellen, Federn, Horn oder einem anderen aus einem Tierkörper gewonnenen Material. Darüber hinaus können Seuchenerreger auch durch verschiedene andere Gegenstände — Transportfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände, Futtermittel, Heu und Stroh — verbreitet werden. Um wirksam zu sein, müssen die Tiergesundheitsvorschriften daher sämtliche möglichen Infektionswege und damit zusammenhängende Materialien erfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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