ErwGr. 37

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Damit bei der Entscheidung darüber, welche Tierseuchen für die Zwecke der vorliegenden Verordnung in die Liste aufzunehmen sind, alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden, sollten Kriterien festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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