ErwGr. 52

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Die zuständige Behörde sollte zudem geeignete Maßnahmen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit treffen, insbesondere, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Tiere oder Erzeugnisse ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellen, oder wenn es um Fälle von öffentlichem Interesse geht. Dabei kann es sich um Tiere oder Erzeugnisse handeln, die aus der Union stammen oder die von außen in die Union eingeführt werden. Letztere können auch von Personen, die von außen mit persönlichem Gepäck in die Union einreisen, in die Union verbracht werden. Daher sollten die Bürger auch über die Risiken in solchen Fällen aufgeklärt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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