ErwGr. 54

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Für eine wirksame Seuchenbekämpfung sind die Früherkennung sowie eine klare Kette von Seuchenmeldung und Berichterstattung unerlässlich. Im Interesse einer wirksamen und schnellen Reaktion sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass jeder Verdacht bzw. jede Bestätigung eines Ausbruchs bestimmter gelisteter Seuchen der zuständigen Behörde umgehend gemeldet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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