REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013
Die Mitgliedstaaten sollten Nationale Koordinierungsbüros einrichten, die die Übermittlung verfügbarer Daten an das EURES-Portal gewährleisten und die allgemeine Unterstützung und Hilfe für alle EURES-Mitglieder und -Partner in ihrem Hoheitsgebiet leisten, einschließlich zur Frage der Vorgehensweise bei der Befassung mit Beschwerden und Problemen in Bezug auf Stellenangebote, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Behörden wie den Arbeitsaufsichtsämtern. Die Mitgliedstaaten sollten die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Einrichtungen in den anderen Mitgliedstaaten, darunter auch auf grenzüberschreitender Ebene, sowie mit dem Europäischen Koordinierungsbüro fördern. Die Nationalen Koordinierungsbüros sollten auch die Aufgabe haben, die Einhaltung der Standards für die sachliche und technische Qualität der Daten und des Datenschutzes zu prüfen. Damit die Kommunikation mit dem Europäischen Koordinierungsbüro erleichtert wird und die Nationalen Koordinierungsbüros bei der Förderung der Einhaltung dieser Standards durch alle EURES-Mitglieder und -Partner in ihrem Hoheitsgebiet unterstützt werden, sollten die Nationalen Koordinierungsbüros eine koordinierte Übermittlung der Daten an das EURES-Portal über einen einzigen koordinierten Kanal sicherstellen und dabei gegebenenfalls bestehende nationale IT-Plattformen nutzen. Im Hinblick auf die rechtzeitige Erbringung hochwertiger Leistungen sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass ihre jeweiligen Nationalen Koordinierungsbüros über eine ausreichende Anzahl geschulter Mitarbeiter und sonstige Ressourcen verfügen, die erforderlich sind, damit das Büro seine in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben wahrnehmen kann.
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