ErwGr. 38

REG_2016_794 · über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen und spezifischen Bedrohung, die von Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität für die innere Sicherheit der Union ausgeht, insbesondere wenn das Internet zu ihrer Erleichterung, Förderung oder Begehung verwendet wird, sollten die Tätigkeiten, die Europol auf der Grundlage dieser Verordnung ausüben sollte und die sich aus der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. März 2015 und dem auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015 im Zusammenhang mit insbesondere diesen vorrangigen Bereichen ergangenen Aufruf ergeben, insbesondere die entsprechende Praxis des direkten Austauschs personenbezogener Daten mit privaten Parteien, von der Kommission bis zum 1. Mai 2019 bewertet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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