ErwGr. 4

REG_2016_794 · über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

Große kriminelle oder terroristische Netze stellen eine erhebliche Bedrohung für die innere Sicherheit in der Union und für die Sicherheit und die Lebensbedingungen der Unionsbürger dar. Aktuelle Bedrohungsanalysen haben ergeben, dass kriminelle Gruppen immer häufiger in mehreren verschiedenen Kriminalitätsbereichen und über Landesgrenzen hinweg aktiv sind. Es ist daher notwendig, dass die nationalen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten mehr und enger untereinander zusammenarbeiten. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, Europol für eine bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der unionsweiten Verhütung, Analyse und Untersuchung von Straftaten auszurüsten. Dies wurde auch bei der Evaluierung des Beschlusses 2009/371/JI deutlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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