ErwGr. 23

REG_2017_1128 · zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt

Damit die Anbieter von Online-Inhaltediensten, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, ihrer Verpflichtung zur Ermöglichung der grenzüberschreitenden Portabilität ihrer Dienste nachkommen können, ohne in einem anderen Mitgliedstaat die betreffenden Rechte zu erwerben, muss vorgesehen werden, dass Anbieter immer berechtigt sind, diese Dienste für Abonnenten auch während deren vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bereitzustellen. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Bereitstellung solcher Online-Inhaltedienste, der Zugriff darauf und deren Nutzung als in dem Wohnsitzmitgliedstaat des Abonnenten erfolgt gilt. Dieser rechtliche Mechanismus sollte ausschließlich dazu dienen, die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten sicherzustellen. Ein Online-Inhaltedienst sollte als rechtmäßig bereitgestellt gelten, wenn sowohl der Dienst als auch der Inhalt im Wohnsitzmitgliedstaat auf rechtmäßige Weise bereitgestellt werden. Diese Verordnung und insbesondere der rechtliche Mechanismus, aufgrund dessen der Wohnsitzmitgliedstaat des Abonnenten als Ort der Bereitstellung von Online-Inhaltediensten, des Zugriffs auf diese Dienste und deren Nutzung gilt, hindert einen Anbieter nicht daran, einem Abonnenten zusätzlich den Zugriff auf Inhalte und deren Nutzung zu ermöglichen, die der Anbieter in dem Mitgliedstaat rechtmäßig anbietet, in dem sich der Abonnent vorübergehend aufhält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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