REG_2017_1128 · zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt
Für die Vergabe von Lizenzen für das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte bedeutet der in dieser Verordnung festgelegte rechtliche Mechanismus, dass die einschlägigen Handlungen zur Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung von Werken und anderen Schutzgegenständen sowie die Handlungen zur Entnahme oder Weiterverwendung in Bezug auf durch Sui-generis-Rechte geschützte Datenbanken, die vorgenommen werden, wenn der Dienst für Abonnenten während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bereitgestellt wird, als in dem Mitgliedstaat erfolgt gelten sollten, in dem der Abonnent seinen Wohnsitz hat. Diese Handlungen sollten daher als von den Anbietern von Online-Inhaltediensten, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, auf der Grundlage der jeweiligen Zustimmungen der betreffenden Rechtsinhaber für den Mitgliedstaat vorgenommen gelten, in dem ihre Abonnenten ihren Wohnsitz haben. Wenn Anbieter das Recht haben, aufgrund einer Zustimmung der betreffenden Rechtsinhaber eine öffentliche Wiedergabe oder eine Vervielfältigung im Mitgliedstaat des Abonnenten vorzunehmen, sollte es einem Abonnenten während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnsitzmitgliedstaat erlaubt sein, auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen und erforderlichenfalls einschlägige Vervielfältigungshandlungen wie das Herunterladen vorzunehmen, zu denen er in seinem Wohnsitzmitgliedstaat berechtigt wäre. Die Bereitstellung eines Online-Inhaltedienstes durch einen Anbieter für einen Abonnenten, der sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnsitzmitgliedstaat aufhält, und der Zugang zu diesem Dienst und dessen Nutzung durch einen solchen Abonnenten im Einklang mit dieser Verordnung sollten keine Verletzung des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte oder sonstiger Rechte darstellen, die für die Bereitstellung, den Zugang und die Nutzung der Online-Inhaltedienste relevant sind.
Kann ich ErwGr. 24 REG_2017_1128 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.