ErwGr. 27

REG_2017_1128 · zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt

Für die Überprüfung des Wohnsitzmitgliedstaats des Abonnenten sollte der Anbieter eines Online-Inhaltedienstes nach Möglichkeit Daten heranziehen, über die er bereits verfügt, etwa Abrechnungsdaten. Im Rahmen von Verträgen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung geschlossen wurden, sowie bei Überprüfungen aus Anlass der Verlängerung eines Vertrags sollte der Anbieter nur dann beim Abonnenten die für die Überprüfung von dessen Wohnsitzmitgliedstaat erforderlichen Daten anfordern dürfen, wenn dies nicht mithilfe der Daten möglich ist, über die der Anbieter bereits verfügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 27 REG_2017_1128 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 27 REG_2017_1128 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.