REG_2017_1128 · zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt
Inhaber des Urheberrechts, verwandter Schutzrechte oder sonstiger Rechte an Inhalten im Rahmen von Online-Inhaltediensten sollten weiterhin die Möglichkeit haben, von ihrer Vertragsfreiheit Gebrauch zu machen, um die Bereitstellung und den Zugang zu ihren Inhalten sowie deren Nutzung im Rahmen der vorliegenden Verordnung zu erlauben, ohne den Wohnsitzmitgliedstaat zu überprüfen. Dies kann insbesondere für Branchen wie Musik und E-Books relevant sein. Jeder Rechtsinhaber sollte hierüber frei entscheiden dürfen, wenn er Verträge mit Anbietern von Online-Inhaltediensten schließt. Verträge zwischen Rechtsinhabern und Anbietern sollten die Möglichkeit der Rechtsinhaber, ihre Erlaubnis — vorbehaltlich einer rechtzeitigen Benachrichtigung des Anbieters — zurückzuziehen, nicht beschränken. Die Erlaubnis eines einzelnen Rechtsinhabers entbindet den Anbieter im Allgemeinen nicht von seiner Verpflichtung, den Wohnsitzmitgliedstaat des Abonnenten zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Überprüfung sollte nur dann keine Anwendung finden, wenn alle Inhaber des Urheberrechts, verwandter Schutzrechte oder sonstiger Rechte an den vom Anbieter genutzten Inhalten beschließen, die Bereitstellung und den Zugang zu ihren Inhalten sowie deren Nutzung ohne Überprüfung des Wohnsitzmitgliedstaats des Abonnenten zu erlauben, und der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Abonnenten über die Bereitstellung eines Online-Inhaltedienstes sollte dann als Grundlage zur Bestimmung des Wohnsitzmitgliedstaat des Abonnenten dienen. Alle anderen Aspekte dieser Verordnung sollten in solchen Fällen weiterhin Anwendung finden.
Kann ich ErwGr. 29 REG_2017_1128 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.