ErwGr. 6

REG_2017_1410 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Insbesondere sollten das außergewöhnlich komplexe und langwierige Verfahren der Neuzusammensetzung der Duftstoffe und die Bedenken der Verbraucher wegen einer Veränderung der Geruchsmerkmale der Duftstoffe sich in länger als gewöhnlich dauernden Fristen für die Anpassung der Mittel durch die Industrie widerspiegeln. Kontaktallergien gegen Duftstoffe zeigen sich in der Regel nur auf der Haut. Verbraucher mit Kontaktallergien gegenüber Duftstoffen wissen häufig, dass sie parfümierte Mittel auf der Haut nicht vertragen können, und können sie deshalb vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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