ErwGr. 4

REG_2017_1410 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Der SCCS erklärte in seiner Stellungnahme vom 26./27. Juni 2012, dass Atranol und Chloroatranol natürliche Bestandteile von Eichenmoos- (Evernia prunastri) und Baummoos-(Evernia furfuracea)Extrakten sind, welche durch die Einträge 91 und 92 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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