REG_2017_1991 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds und der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
Das Spektrum an geeigneten Unternehmen, in die qualifizierte Risikokapitalfonds investieren können, sollte erweitert werden, um die Versorgung von Unternehmen mit Kapital weiter zu verbessern. Daher sollte die Definition der qualifizierten Portfoliounternehmen Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern (kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung), die nicht an einem geregelten Markt oder in einem multilateralen Handelssystem zum Handel zugelassen sind, sowie KMU, die an KMU-Wachstumsmärkten notiert sind, umfassen. Die neuen Anlagemöglichkeiten sollten es auch Unternehmen in der Wachstumsphase, die bereits Zugang zu anderen Finanzierungsquellen wie KMU-Wachstumsmärkten haben, ermöglichen, Kapital aus qualifizierten Risikokapitalfonds zu erhalten, was wiederum die Entwicklung der KMU-Wachstumsmärkte voranbringen sollte. Ferner führen die Anlagen von qualifizierten Risikokapitalfonds in qualifizierte Portfoliounternehmen nicht automatisch dazu, dass diese qualifizierten Portfoliounternehmen im Rahmen öffentlicher Programme nicht förderfähig sind. Um die Investitionstätigkeit weiter zu stärken, sollte es möglich bleiben, im Rahmen der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013 und (EU) Nr. 346/2013 eine Dachfondsstruktur einzurichten.
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