Art. 68 – Entwurf der IUU-Liste der ICCAT

REG_2017_2107 · zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EG) Nr. 1984/2003 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates

Schiffe, die in den vom ICCAT-Exekutivsekretär übermittelten Entwurf der IUU-Liste der ICCAT aufgenommen wurden, werden von den Mitgliedstaaten streng überwacht, damit die Tätigkeiten dieser Schiffe sowie etwaige Namensänderungen, Flaggenwechsel oder Änderungen des eingetragenen Reeders bei diesen Schiffen ermittelt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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