ErwGr. 5

REG_2017_752 · zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

Die Behörde hat ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten (4) zur Verwendung des Stoffs (Methacrylsäure, Ethylacrylat, N-Butylacrylat, Methylmethacrylat und Butadien)-Copolymer in Nanoform mit der FCM-Stoff-Nr. 1016 abgegeben. Sie gelangte zu dem Schluss, dass der Stoff für die Verbraucher unbedenklich ist, wenn er als Zusatzstoff mit einem Massenanteil von bis zu 10 % in weichmacherfreiem PVC oder bis zu 15 % in weichmacherfreier PLA verwendet wird, das/die bei der Langzeitlagerung bei höchstens Raumtemperatur in Berührung mit jeder Art von Lebensmitteln kommt. Folglich sollte dieser Zusatzstoff in die Unionsliste der zugelassenen Stoffe mit der Beschränkung aufgenommen werden, dass die genannten Spezifikationen einzuhalten sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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