ErwGr. 40

REG_2018_1240 · über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226

Für die Bekämpfung terroristischer und sonstiger schwerer Straftaten ist es angesichts der zunehmend global agierenden kriminellen Netze unerlässlich, dass benannte Behörden, die für die Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten zuständig sind („benannte Behörden“), über die erforderlichen Informationen verfügen, um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können. Der Zugriff auf die im VIS gespeicherten Daten für solche Zwecke hat sich bereits insofern als zweckmäßig erwiesen, als er dazu beigetragen hat, dass Ermittler in Fällen im Zusammenhang mit Menschenhandel, Terrorismus oder Drogenhandel erhebliche Fortschritte erzielt haben. Das VIS enthält keine Daten über von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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