Art. 34 – Transparenz und Kommunikation

REG_2018_1726 · über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

(1)Für die Dokumente, die sich im Besitz der Agentur befinden, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.
(2)Der Verwaltungsrat erlässt auf Vorschlag des Exekutivdirektors unverzüglich Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.
(3)Gegen Beschlüsse der Agentur nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 kann unter den Voraussetzungen der Artikel 228 und 263 AEUV Beschwerde beim Bürgerbeauftragten beziehungsweise Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union erhoben werden.
(4)Die Agentur, deren Kommunikation im Einklang mit den Rechtsakten der Union erfolgt, die die Entwicklung, die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung von IT-Großsystemen regeln, kann innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs von sich aus Öffentlichkeitsarbeit leisten. Die Agentur stellt insbesondere sicher, dass die Öffentlichkeit und interessierte Kreise zusätzlich zu den Veröffentlichungen nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben r, t, ii, jj, kk und ll sowie nach Artikel 47 Absatz 9 rasch objektive, präzise, zuverlässige, umfassende und leicht verständliche Informationen über ihre Arbeit erhalten. Die Zuweisung von Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit darf der wirksamen Erfüllung der in den Artikeln 3 bis 16 genannten Aufgaben der Agentur nicht abträglich sein. Die Öffentlichkeitsarbeit muss mit den einschlägigen Vorgaben des Verwaltungsrats für die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsverbreitung im Einklang stehen.
(5)Jede natürliche oder juristische Person kann sich in jeder Amtssprache der Union schriftlich an die Agentur wenden. Die betreffende Person hat Anspruch auf eine Antwort in derselben Sprache.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 34 REG_2018_1726 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 34 REG_2018_1726 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.