Art. 52 – Änderung des Beschlusses 2007/533/JI

REG_2018_1726 · über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

Im Beschluss 2007/533/JI erhält Artikel 15 Absätze 2 und 3 folgende Fassung:
„(2) Die Verwaltungsbehörde ist ferner für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Kommunikationsinfrastruktur zuständig, insbesondere für a) Aufsicht; b) Sicherheit; c) Koordinierung der Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und dem Betreiber; d) Aufgaben im Zusammenhang mit dem Haushaltsvollzug; e) Anschaffung und Erneuerung; f) vertragliche Fragen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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