Art. 54 – Übergangsregelungen für den Verwaltungsrat und die Beratergruppen

REG_2018_1726 · über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

(1)Die Mitglieder und der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats, die auf der Grundlage der Artikel 13 bzw. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 ernannt wurden, üben ihre Funktion während der verbleibenden Dauer ihrer Amtszeit weiterhin aus.
(2)Die Mitglieder, die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Beratergruppen, die auf der Grundlage des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 ernannt wurden, üben ihre Funktion während der verbleibenden Dauer ihrer Amtszeit weiterhin aus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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