Art. 53 – Rechtsnachfolge

REG_2018_1726 · über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

(1)Die Agentur in der durch die vorliegende Verordnung errichteten Form ist die Rechtsnachfolgerin für alle Verträge, Verbindlichkeiten und Vermögenswerte der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 errichteten Form.
(2)Die vorliegende Verordnung lässt die rechtliche Wirksamkeit der von der Agentur auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 geschlossenen Vereinbarungen, Arbeitsvereinbarungen und Absichtserklärungen unbeschadet etwaiger Änderungen, die aufgrund der vorliegenden Verordnung erforderlich sind, unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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