ErwGr. 42

REG_2018_1727 · betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates

Als erster Empfänger auf dem Gebiet der Union, von Daten, die von Drittstaaten oder internationalen Organisationen zur Verfügung gestellt oder bei ihnen abgerufen wurden, sollte Eurojust für die Richtigkeit dieser Daten verantwortlich sein. Eurojust sollte Maßnahmen ergreifen, um möglichst weitgehend die Richtigkeit der Daten bei Eingang der Daten oder bei Bereitstellung von Daten für andere Behörden zu überprüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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