ErwGr. 47

REG_2018_1727 · betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates

Übermittelt Eurojust einer Drittstaatsbehörde oder einer internationalen Organisation aufgrund einer gemäß Artikel 218 AEUV geschlossenen internationalen Übereinkunft operative personenbezogene Daten, sollten angemessene Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre, der Grundrechte und Grundfreiheiten der Personen vorgesehen werden, um zu gewährleisten, dass den geltenden Datenschutzbestimmungen Genüge getan wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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