ErwGr. 19

REG_2018_1860 · über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

In den Mitgliedstaaten können ganz unterschiedliche nationale Behörden für die Rückkehr zuständig sein, und auch innerhalb eines Mitgliedstaats können je nach Grund für den illegalen Aufenthalt unterschiedliche Behörden zuständig sein. Auch Justizbehörden können Rückkehrentscheidungen beispielsweise aufgrund eines Rechtsbehelfs gegen die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Aufenthaltsrechts oder als strafrechtliche Sanktion erlassen. Alle nationalen Behörden, die nach der Richtlinie 2008/115/EG für den Erlass und die Vollstreckung von Rückkehrentscheidungen zuständig sind, sollten berechtigt sein, auf das SIS zuzugreifen, um Ausschreibungen zur Rückkehr einzugeben, zu aktualisieren, zu löschen und abzufragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 19 REG_2018_1860 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 19 REG_2018_1860 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.