ErwGr. 20

REG_2018_1877 · über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/323

Diese Verordnung sollte in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 ausgelegt werden, es sei denn, eine solche Auslegung wäre mit den Besonderheiten des 11. EEF, wie sie im AKP-EU-Partnerschaftsabkommen, im Internen Abkommen, im Beschluss 2013/755/EU oder in der Verordnung (EU) 2015/322 vorgesehen sind, nicht vereinbar —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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