ErwGr. 44

REG_2018_1971 · zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009

Darüber hinaus stellen hohe Preise für intra-EU-Kommunikation ein Hemmnis für das Funktionieren des Binnenmarktes dar, da sie die Verbraucher davon abhalten, bei einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbieter nach Waren und Diensten zu suchen und diese zu kaufen. Daher müssen spezifische und angemessene Obergrenzen für die Preise, die die Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten den Verbrauchern für intra-EU-Kommunikation in Rechnung stellen können, festgelegt werden, um solche hohen Preise zu beseitigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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