ErwGr. 2

REG_2018_231 · über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen (EZB/2018/2)

Altersvorsorgeeinrichtungen werden statistische Berichtspflichten auferlegt, damit der EZB angemessene Statistiken über die Finanzgeschäfte des Teilsektors Altersvorsorgeeinrichtungen in den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die „Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets“), zur Verfügung stehen, wobei diese Mitgliedstaaten als ein Wirtschaftsraum angesehen werden. Die Erhebung statistischer Daten über Altersvorsorgeeinrichtungen ist erforderlich, um regelmäßig sowie ad-hoc auftretendem analytischem Bedarf zu entsprechen und die EZB im Rahmen der Durchführung der monetären und finanziellen Analyse zu unterstützen; darüber hinaus dient sie dem Beitrag des ESZB zur Stabilität des Finanzsystems.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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