ErwGr. 4

REG_2018_231 · über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen (EZB/2018/2)

Darüber hinaus sollten die NZBen zur größtmöglichen Verringerung des Meldeaufwands für Altersvorsorgeeinrichtungen dazu ermächtigt sein, die erforderlichen Informationen über Altersvorsorgeeinrichtungen auf der Grundlage von lokalen Kooperationsvereinbarungen über die jeweilige nationale zuständige Behörde (National Competent Authority — NCA) zu erheben, die bereits Daten über Altersvorsorgeeinrichtungen erhebt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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