ErwGr. 23

REG_2018_825 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern

Der jährliche Bericht über die Durchführung der Verordnungen, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt, ermöglicht die regelmäßige und frühzeitige Überwachung der Handelsschutzinstrumente. Das Europäische Parlament sollte diesen Bericht und dabei auch die Funktionsweise der Handelsschutzinstrumente erörtern. Der Rat sollte an den einschlägigen Erörterungen teilnehmen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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