Art. 14 – Compliance-Kontrollen

REG_2018_841 · über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU

(1)Bis zum 15. März 2027 für den Zeitraum von 2021 bis 2025 und bis zum 15. März 2032 für den Zeitraum von 2026 bis 2030 legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen Compliance-Bericht vor, der die Bilanz der Gesamtemissionen und des Gesamtabbaus für den betreffenden Zeitraum für die einzelnen in Artikel 2 spezifizierten Kategorien für die Flächenverbuchung unter Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Anrechnungs- und Verbuchungsvorschriften enthält. Dieser Bericht enthält ferner gegebenenfalls Einzelheiten zu der Absicht, die Flexibilitätsregelungen gemäß Artikel 11 und die diesbezüglichen Mengen in Anspruch zu nehmen, oder zur Inanspruchnahme der Flexibilitätsregelungen.
(2)Die Kommission führt eine umfassende Überprüfung der Compliance-Berichte gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels durch, um die Einhaltung des Artikels 4 zu beurteilen.
(3)Die Kommission erstellt im Jahr 2027 für den Zeitraum von 2021 bis 2025 und im Jahr 2032 für den Zeitraum von 2026 bis 2030 für jede der in Artikel 2 aufgeführten Flächenverbuchungskategorien einen Bericht über die Gesamtemissionen und den Gesamtabbau von Treibhausgasen in der Union, die sich aus der Berechnung der gesamten gemeldeten Emissionen und des gesamten gemeldeten Abbaus für den betreffenden Zeitraum abzüglich des Produkts aus der Multiplikation der durchschnittlichen gemeldeten Jahresemissionen und des durchschnittlichen gemeldeten Jahresabbaus im Zeitraum von 2000 bis 2009 in der Union mit dem Faktor fünf ergeben.
(4)Im Einklang mit ihrem Jahresarbeitsprogramm wird die Kommission bei der Durchführung des Überwachungs- und Compliance-Rahmens gemäß diesem Artikel von der Europäischen Umweltagentur unterstützt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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