Art. 46 – Änderung der Verordnung (EU) Nr. 492/2011

REG_2019_1149 · zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344

Die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 wird wie folgt geändert:
1.In Artikel 26 wird folgender Absatz angefügt: „Die mit der Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates (*2) eingerichtete Europäische Arbeitsbehörde nimmt als Beobachterin an den Sitzungen des Beratenden Ausschusses teil und stellt bei Bedarf technischen Input und technisches Fachwissen bereit. (*2) Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344 (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21).“;"
2.Die Artikel 29 bis 34 werden mit Wirkung ab dem Zeitpunkt gestrichen, zu dem die Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung einsatzbereit ist.
3.Artikel 35 erhält folgende Fassung: „Artikel 35 Die am 8. November 1968 geltende Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses wird weiter angewandt.“
4.Artikel 39 erhält folgende Fassung: „Artikel 39 Die Verwaltungsausgaben des Beratenden Ausschusses werden im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union im Einzelplan der Kommission aufgeführt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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