Art. 24 – Elektronischer Vertrieb und andere dauerhafte Datenträger

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber haben dem PEPP-Kunden alle in diesem Kapitel verlangten Unterlagen und Informationen kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen, sofern dieser sie so speichern kann, dass er sie künftig so lange abrufen kann, wie es dem Zweck dieser Informationen entspricht, und sofern das hierfür verwendete Programm die originalgetreue Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht.
Auf Verlangen stellen die PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber diese Unterlagen und Informationen unentgeltlich auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger, einschließlich Papier, zur Verfügung. PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber informieren den PEPP-Kunden über sein Recht, kostenfrei Kopien dieser Unterlagen auf einem anderen dauerhaften Datenträger, einschließlich Papier, zu verlangen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 24 REG_2019_1238 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 24 REG_2019_1238 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.