ErwGr. 25

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Die PEPP-Anbieter sollten mit einer einmaligen Produktregistrierung auf der Grundlage einheitlicher Vorschriften Zugang zum gesamten Unionsmarkt erhalten. Im Hinblick auf den Vertrieb eines Produkts unter der Bezeichnung „PEPP“ sollten potenzielle PEPP-Vertreiber bei den zuständigen Behörden einen Registrierungsantrag stellen. Diese Verordnung steht der Registrierung eines bereits bestehenden privaten Altersvorsorgeprodukts, das den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen entspricht, nicht entgegen. Die zuständigen Behörden sollten eine Entscheidung über die Registrierung fassen, sofern der PEPP-Anbieter alle erforderlichen Informationen vorlegt und angemessene Vorkehrungen getroffen wurden, um den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen zu entsprechen. Die zuständigen Behörden sollten der Europäischen Aufsichtsbehörde — der durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) (4) — nach der Entscheidung über die Registrierung eine entsprechende Mitteilung übermitteln, damit der PEPP-Anbieter und das PEPP in das öffentliche Zentralregister eingetragen werden können. Die Registrierung sollte in der gesamten Union gelten. Spätere Änderungen der im Zuge des Registrierungsverfahrens vorgelegten Informationen und Dokumente sollten den zuständigen Behörden und der EIOPA gegebenenfalls umgehend mitgeteilt werden, damit im Hinblick auf die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten einheitlichen Anforderungen eine wirksame Beaufsichtigung erfolgen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 25 REG_2019_1238 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 25 REG_2019_1238 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.