ErwGr. 40

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Auf nationaler Ebene werden bereits Rechner für private Altersvorsorgeprodukte entwickelt. Damit diese Rechner jedoch für die Verbraucher ihren vollen Nutzen entfalten können, sollten sie die Kosten und Gebühren, die von verschiedenen PEPP-Anbietern berechnet werden, sowie alle weiteren Kosten und Gebühren, die von Vermittlern oder anderen Gliedern in der Anlagekette berechnet werden und nicht bereits von den PEPP-Anbietern einbezogen wurden, erfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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