ErwGr. 47

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Indem der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht zum grundlegenden Prinzip für Kapitalanlagen erhoben und PEPP-Anbietern die grenzüberschreitende Tätigkeit ermöglicht wird, wird die Umschichtung von Ersparnissen in die private Altersvorsorge gefördert und so ein Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt geleistet. Im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht sollte auch explizit berücksichtigt werden, welche Rolle ESG-Kriterien im Rahmen des Anlageprozesses spielen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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