ErwGr. 50

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

ESG-Kriterien sind für die Anlagepolitik und die Risikomanagementsysteme der PEPP-Anbieter von großer Bedeutung. Die PEPP-Anbieter sollten dazu angehalten werden, diese Faktoren bei Anlageentscheidungen und in ihrem Risikomanagementsystem zu berücksichtigen, um die Entstehung „verlorener Vermögenswerte“ (stranded assets) zu vermeiden. Die Informationen über ESG-Kriterien sollten der EIOPA, den zuständigen Behörden und den PEPP-Sparern zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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