ErwGr. 53

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Da das PEPP der langfristigen Altersversorgung dient, sollten für die den PEPP-Sparern offenstehenden Anlageoptionen ein Rahmen abgesteckt werden, der die Elemente regelt, anhand deren die Anleger eine Anlageentscheidung treffen können, einschließlich der Anzahl der Anlageoptionen, zwischen denen sie wählen können. Nach der Erstentscheidung für eine Option bei Abschluss eines PEPP sollte der PEPP-Sparer die Möglichkeit haben, sich nach einem Mindestzeitraum von fünf Jahren nach dem Abschluss eines PEPP bzw., wenn bereits eine Änderung erfolgt ist, nach einem Mindestzeitraum von fünf Jahren nach der letzten Änderung umzuentscheiden, sodass die Anbieter ausreichende Stabilität für ihre langfristige Anlagestrategie erhalten, während gleichzeitig der Anlegerschutz gewährleistet ist. Die PEPP-Anbieter sollten den PEPP-Sparer allerdings gestatten dürfen, die gewählte Anlageoption häufiger zu wechseln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 53 REG_2019_1238 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 53 REG_2019_1238 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.