ErwGr. 44

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Die PEPP-Anbieter sollten die PEPP-Sparer zwei Monate vor den Daten, an dem die PEPP-Sparer die Möglichkeit haben, ihre Auszahlungsoptionen zu ändern, über den bevorstehenden Beginn der Leistungsphase, die möglichen Auszahlungsarten und die Möglichkeit, die Auszahlungsart zu ändern, unterrichten. Wurde mehr als ein Unterkonto eröffnet, sollten PEPP-Sparer über den möglichen Beginn der Leistungsphase der einzelnen Unterkonten unterrichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 44 REG_2019_1238 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 44 REG_2019_1238 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.