ErwGr. 11

REG_2019_2033 · über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 575/2013, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 806/2014

Das in dieser Verordnung vorgesehene System sollte die Verpflichtungen von auf Handelsplätzen benannten Market-Makern nach der Richtlinie 2014/65/EU, Kursofferten abzugeben und auf kontinuierlicher Basis auf dem Markt präsent zu sein, unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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