ErwGr. 14

REG_2019_2033 · über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 575/2013, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 806/2014

Um zu gewährleisten, dass Wertpapierfirmen jederzeit über die für ihre Zulassung erforderliche Eigenmittelausstattung verfügen, sollten alle Wertpapierfirmen jederzeit eine permanente Mindestkapitalanforderung in Höhe des Anfangskapitals erfüllen, das in der Richtlinie (EU) 2019/2034 mit Blick auf die Zulassung für die Erbringung der jeweiligen Wertpapierdienstleistungen vorgeschrieben ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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