ErwGr. 41

REG_2019_2099 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten

Die ESMA sollte die Anerkennung von Drittstaaten-CCPs und deren Einstufung als Tier 1- beziehungsweise Tier 2-CCPs regelmäßig überprüfen. Dabei sollte sie unter anderem Änderungen der Art, des Umfangs und der Komplexität der Geschäftstätigkeit der Drittstaaten-CCPs beurteilen. Diese Überprüfungen sollten mindestens alle fünf Jahre sowie immer dann durchgeführt werden, wenn eine anerkannte Drittstaaten-CCP das Spektrum ihrer Tätigkeiten und Dienstleistungen in der Union erweitert oder verringert hat. Stellt die ESMA nach dieser Überprüfung fest, dass eine Tier 1-CCP als Tier 2-CCP eingestuft werden sollte, so sollte die ESMA einen angemessenen Übergangszeitraum von höchstens 18 Monaten festlegen, innerhalb dessen die CCP die für Tier 2-CCPs geltenden Anforderungen erfüllen sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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