ErwGr. 13

REG_2019_2115 · zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014 und (EU) 2017/1129 zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten

Nach der Verordnung (EU) 2017/1129 ist ein Emittent unter bestimmten Voraussetzungen bei Wertpapieren, die im Zusammenhang mit einer Übernahme im Wege eines Tauschangebots angeboten werden, und bei Wertpapieren, die die im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer Spaltung angeboten oder zugeteilt werden oder zugeteilt werden sollen, nicht zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet. Stattdessen ist der Öffentlichkeit ein Dokument zugänglich zu machen, das Mindestinformationen zu der Transaktion und ihren Auswirkungen auf den Emittenten enthalten muss. Nach Unionsrecht besteht für eine zuständige nationale Behörde keine Pflicht zur Prüfung oder Billigung eines solchen Dokuments vor seiner Veröffentlichung und sein Inhalt ist im Vergleich zu einem Prospekt inhaltlich vereinfacht. Als unbeabsichtigte Folge einer solchen Ausnahmeregelung besteht die Möglichkeit, dass ein Emittent, der ein nicht börsennotiertes Unternehmen ist, unter bestimmten Umständen die erstmalige Zulassung seiner Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt ohne Erstellung eines Prospekts vornehmen kann. Dadurch werden Anlegern die in einem Prospekt enthaltenen nützlichen Informationen vorenthalten und es wird gleichzeitig jede Überprüfung der dem Markt zur Verfügung gestellten Informationen durch eine zuständige nationale Behörde vermieden. Daher sollte eine Anforderung festgelegt werden, wonach ein nicht börsennotiertes Unternehmen, das im Anschluss an ein Tauschangebot, eine Verschmelzung oder eine Spaltung eine Zulassung zum Handel auf einem geregelten Marktanstrebt, einen Prospekt veröffentlichen muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 13 REG_2019_2115 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 13 REG_2019_2115 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.